Erzieherische Grundsätze und Maßnahmen

Die Motivation zu richtigen Verhaltensweisen und deren positive Verstärkung haben Vorrang vor Zurechtweisung und Strafe.

Bei besonders vorbildlichem Verhalten der Schülerinnen und Schüler soll ein System der Anerkennung angewandt werden. Solche Anerkennungsmöglichkeiten sind u. a.:

  1. ein zusätzlicher Wandertag
  2. ein zusätzlicher Spiele- oder Partynachmittag oder -abend
  3. eine besondere Unterrichtsveranstaltung
  4. Auszeichnung oder Belobigung, z. B. Anerkennungsurkunden, Buchpreise
  5. Schulpreis für besonderes Engagement

Bei Verstößen gegen die Schulcharta und die Schulordnung erfolgen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes.

Erzieherische Einwirkungen bei Verstößen/Pflichtverletzungen können sein:

  • individuelle pädagogische Maßnahmen, die an einem Nachmittag unter Aufsicht eines Kollegen oder einer Kollegin durchgeführt werden, z. B. Nacharbeiten nicht erledigter Hausaufgaben oder Säuberung des Klassenraumes nach dem Unterricht.
  • Eintragungen von Fehlverhalten in ein Unterrichtstagebuch oder das Klassenbuch:
    Bemerkungen können z. B. in folgenden Fällen von der Lehrkraft in das Unterrichtstagebuch eingetragen werden: unentschuldigte Unterrichtsversäumnisse, fehlende oder unvollständige Hausaufgaben, Störungen des Unterrichts, häufige Vergesslichkeit bezüglich der Lehr- und Lernmittel, Sachbeschädigungen, Gewalt gegen Mitschülerinnen und Mitschüler, Suchtmittelkonsum.

Bei mehreren Einträgen in das Unterrichtstagebuch oder das Klassenbuch tritt ein so genannter Stufenplan in Kraft.

Stufenplan

Stufenplan im Umgang mit Störungen

Zum demokratischen Umgang mit Störungen im Schulalltag wurde ein Konzept entwickelt und in der Schulcharta des Gymnasiums Wilnsdorf verankert. Mit dieser Hilfe können individuelle Erziehungsvereinbarungen in einem gestuften Programm (kurz „Stufenplan“) getroffen werden.

Ziele des demokratischen Programms (s. a. Punkt 10 der Schulcharta) sind:

  • Abbau von Disziplinlosigkeiten, d. h. Reduzierung des Konfliktpotentials
  • Förderung der Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus in Fragen der Erziehung
  • Stärkung der Lehrer im Umgang mit Schülern in schwierigen Situationen
  • Stärkung der Eigenverantwortlichkeit und Selbstwirksamkeit der Schüler
  • In der Regel tritt der Stufenplan in Kraft, wenn fünf Eintragungen eines Fehlverhaltens des Schülers in ein Unterrichtstagebuch erfolgten.

Stufe 1:

Gemäß den Einträgen führt der betreffende Lehrer in Absprache mit dem Klassenlehrer ein Gespräch mit dem Schüler mit folgendem Inhalt:

  • Aufzeigen von Verhaltensauffälligkeiten
  • Treffen einer Vereinbarung über Verhaltensänderungen
  • Festlegung eines weiteren Gesprächstermins
  • Der Inhalt des Gesprächs wird schriftlich festgehalten und den Eltern mitgeteilt.

Stufe 2:

Fortgesetztes Fehlverhalten führt zu weiteren Einträgen. Es folgt ein zweites Gespräch unter Beteiligung des Schülers, des Klassenlehrers, ggf. des betroffenen Lehrers, der Eltern und des Stufenkoordinators mit folgendem Inhalt:

  • Aufzeigen der Verhaltensauffälligkeiten
  • Erneute Vereinbarungen über Verhaltensänderungen
  • Anbieten von Hilfen (ggf. Einschalten eines Beratungslehrers)
  • Festlegung eines weiteren Gesprächstermins.

Stufe 3: 

Fortgesetztes Fehlverhalten führt ca. 2 Wochen nach Bekanntgabe der Vereinbarungen aus Stufe 2 zu einem weiteren Gespräch zwischen Schüler, Klassenlehrer, ggf. betroffenem Lehrer, Eltern und der pädagogischen Leitung mit folgendem Inhalt:

  • Darstellung der Verhaltensproblematik
  • Erneute Vereinbarungen über Verhaltensänderungen
  • Erneut Hilfen anbieten (ggf. auch Hilfen von außerschulischen Institutionen miteinbeziehen und einfordern)
  • Information über die Konsequenzen bei weiterem Fehlverhalten, d. h. Mitteilung der gesetzlichen Bestimmungen
  • Festlegung eines weiteren Gesprächstermins.

Stufe 4:

Führt auch das dritte Gespräch und eine entsprechende Ordnungsmaßnahme nicht zu Verhaltensänderungen, erfolgt 2 Wochen später in der 4. Stufe eine Disziplinarkonferenz. Die Mitglieder der Disziplinarkonferenz sind der Klassenlehrer, der Schüler, eine Person seines Vertrauens, drei Vertreter aus der Lehrerkonferenz und die Schulleitung.

  • Erneute Darstellung der Verhaltensproblematik
  • Erneute Vereinbarungen über Verhaltensänderungen
  • Wiederholtes Anbieten von Hilfen sowie das Einfordern der Inanspruchnahme von Hilfen (ggf. auch außerschulischer Institutionen)
  • Aussprechen von Ordnungsmaßnahmen (wie z. B. Unterrichtsausschluss).

Stufe 5:

Ändert sich nach der 4. Stufe nur Unwesentliches und es wird keine Hilfe seitens einer Beratungsstelle in Anspruch genommen, findet nach weiteren 2 Wochen eine weitere Disziplinarkonferenz statt, die als Ordnungsmaßnahme die Androhung der Entlassung von der Schule ausspricht.